Rechtsprechung
   BSG, 24.01.1990 - 3 RK 6/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2719
BSG, 24.01.1990 - 3 RK 6/89 (https://dejure.org/1990,2719)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 RK 6/89 (https://dejure.org/1990,2719)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 RK 6/89 (https://dejure.org/1990,2719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 11/63

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Verordnen von Zahnersatz - Zahnärztliche

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 6/89
    Das BSG hat zwar mehrmals zum Ausdruck gebracht, daß die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen keine Sachleistung, sondern eine Leistung mit teilweiser oder völliger Kostenerstattung darstellt (vgl Urteil vom 20. Juli 1966 - BSGE 25, 116, 119; Urteil vom 12. Dezember 1972 - BSGE 35, 105, 107 f; Urteil vom 21. Oktober 1981 - SozR 2200 § 182c Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 5, Seiten 12/13).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 67/70
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 6/89
    Das BSG hat zwar mehrmals zum Ausdruck gebracht, daß die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen keine Sachleistung, sondern eine Leistung mit teilweiser oder völliger Kostenerstattung darstellt (vgl Urteil vom 20. Juli 1966 - BSGE 25, 116, 119; Urteil vom 12. Dezember 1972 - BSGE 35, 105, 107 f; Urteil vom 21. Oktober 1981 - SozR 2200 § 182c Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 5, Seiten 12/13).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Für die darin genannten Leistungen hat der Vertragszahnarzt nach § 10 Nr. 2 und 3 EKV-Zahnärzte (Stand: 1. Januar 1990) in Höhe der Kostenzusage der Krankenkasse nur einen Anspruch gegen die KZV und somit keinen Anspruch gegen den versicherten (vgl. zur Rechtslage im Primärkassenbereich und deren mögliche Änderung Anfang 1989: BSGE 66, 165 = SozR 3-2200 § 182c Nr. 1; BSGE 66, 284 = SozR 3-2500 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 49/95

    Rechtmäßigkeit der Neubewertung kieferorthopädischer Leistungen im einheitlichen

    Ebenso wie die erstmalige Festsetzung stellt die Änderung der punktmäßigen Bewertung bestimmter zahnärztlicher Leistungen einen Akt der Normsetzung dar (vgl BSGE 72, 41, 45 [BSG 21.01.1993 - 13 RJ 19/91] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4; vgl zum Rechtsnormcharakter des EBM-Z auch BSGE 66, 166, 167 [BSG 24.01.1990 - 3 RK 6/89] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 1 und für den ärztlichen Bereich BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22).
  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 36/89

    Einziehung und Abrechnung von abgetretenen Zuschüssen nach den §§ 29 und 30 SGB V

    In seinem Urteil vom 24. Januar 1990 (BSGE 66, 165 = SozR 3 - 2200 § 182c Nr. 1) hat der 3. Senat diese Regelung dementsprechend als rechtens angesehen.
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 93/88

    Zahnersatz - Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung - besondere

    Dabei ist zunächst festzuhalten, daß die Versorgung eines Versicherten mit Zahnersatz (Brücken, Kronen) zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehört; unerheblich ist, ob es sich hierbei um eine Leistung eigener Art oder um eine Sachleistung handelt (im letzteren Sinn wohl BSG SozR 3 - 2200 § 182c Nr. 1).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 7/94

    Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen

    Die Klägerin ist zu seiner Geltendmachung auch aktiv legitimiert, denn sie ist kraft ihrer besonderen Rechtsstellung innerhalb des kassenzahnärztlichen Leistungssystems und der gesamtvertraglichen Vereinbarungen über die Einziehung der Zuschüsse zu den Kosten für zahntechnische Leistungen selbst Gläubigerin der von den KKn zu gewährenden Kostenzuschüsse (BSGE 66, 165, 167 f = SozR 3-2200 § 182c Nr. 1; BSGE 66, 284, 287 f = SozR 3-2500 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 19/91

    Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für

    Denn bei diesen Zuschüssen handelt es sich nicht um einen Geldleistungsanspruch (Kostenerstattungsanspruch) des Versicherten; er hat vielmehr grundsätzlich nur einen Sachleistungsanspruch gegen die Krankenkasse, bei der der Zuschuß lediglich die Grenze für die Eigenbeteiligung des Versicherten an der Kostendeckung dieser Sachleistung festlegt (BSGE 66, 165 = SozR 3-2200 § 182c Nr. 1; BSGE 66, 284 = SozR 3-2200 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 25/94

    Behandlung; Kieferorthopädische Behandlung; Vertragszahnarzt; Zulassung

    Für die darin genannten Leistungen hat der Vertragszahnarzt nach 9 10 Nr. 2 und 3 EKV-Zahnärzte (Stand: 1. Januar 1990) in Höhe der Kostenzusage der Krankenkasse nur einen Anspruch gegen die KZV und somit keinen Anspruch gegen den Versicherten (ng zur Rechtslage im Primärkassenbereich und deren mögliche Änderung Anfang 1989: BSGE 66, 165 = SozR 3-2200 l 8.
  • BSG, 10.04.1990 - 6 RKa 34/89

    Kassenzahnärztliche Vereinigung; Krankenkasse; Vereinigung; Zahnersatz; Zuschuss

    In seinem (zur Veröffentlichung bestimmten) Urteil vom 24. Januar 1990 - 3 RK 6/89 - (KVRS A-2250/13) hat der 3. Senat diese Regelung dementsprechend als rechtens angesehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht